Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin (Kia Kahawa).

(2) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und vollumfänglich akzeptiert. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Auftragserteilung

(1) Grundlage für jeden Auftrag ist ein schriftliches oder mündliches Angebot der Auftragnehmerin. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber dem Angebot schriftlich (per E-Mail, Brief) oder mündlich (per Telefon, Videocall oder im persönlichen Gespräch) zugestimmt hat.

Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dass die Auftragnehmerin ein Angebot abgegeben und der Auftraggeber es angenommen hat, so gelten die bislang für diesen Auftraggeber gültigen Honorarvereinbarungen oder – bei erstmaligem Auftrag – die derzeit gültigen Honorare der Auftragnehmerin.

Im Auftrag werden die Art der Leistung, der Umfang, der Fertigstellungstermin sowie die Art und Weise der Honorarberechnung und das Gesamthonorar festgelegt. Die Honorare hat der Auftraggeber stets zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer im Sinne des UStG zu zahlen.

(2) Vom Auftraggeber verursachte nachträgliche Änderungen und Ergänzungen, verzögerte Rückmeldung bei Rückfragen durch die Auftragnehmerin oder eine verzögerte Lieferung des Auftragsgegenstands oder von Teilen desselben verlängern die Lieferfrist und bedürfen gegebenenfalls einer neuen schriftlichen oder mündlichen Termin- und Honorarvereinbarung.

(3) Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor dessen Fertigstellung kündigen. Geschieht das, müssen der Auftragnehmerin die bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Honorarkosten gemäß dem Stand der Bearbeitung zum Zeitpunkt der Kündigung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall mindestens 55 % der Honorarvereinbarung.

§ 3 Leistungsumfang und Lieferung

(1) Der Umfang der Leistung wird in Absprache mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt. Die gewünschten Arbeiten werden, je nach Vereinbarung, entweder auf dem Papier oder in einer Datei erstellt und innerhalb der in der Auftragserteilung vereinbarten Frist zugesandt. Für die Einhaltung der Frist genügt der Sendezeitpunkt der E-Mail bzw. der Poststempel.

Die Auftragnehmerin oder deren Mitarbeitende hält insbesondere bei umfangreichen und komplexen Aufträgen regelmäßigen Kontakt zum Auftraggeber. Sie behält sich in solchen Fällen vor, die Honorarvereinbarung nachträglich anzupassen, sofern der Umfang der Leistung den der Honorarvereinbarung zugrunde liegenden Umfang um mehr als 20 % überschreitet.

Das gilt insbesondere für Korrektorate mit mehr erforderlichem Arbeitsaufwand, als es aus der vorangegangenen Schätzung für die Honorar-Kalkulation hervorgegangen ist.

(2) Die Auftragnehmerin oder deren Mitarbeitende informiert den Auftraggeber rechtzeitig, falls absehbar wird, dass die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann und schlägt einen neuen Liefertermin vor. Wenn die Überschreitung der Lieferfrist durch die Auftragnehmerin verschuldet ist, kann ein Nachlass auf die Honorarvereinbarung gewährt werden.

(3) Ist eine Einhaltung der Lieferfrist aus Gründen unmöglich, die nicht die Auftragnehmerin oder deren Mitarbeitende zu verschulden hat, und besteht der Auftraggeber dennoch auf einer Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, diese einseitig geforderte Frist einzuhalten; stattdessen kann die Auftragnehmerin die Forderung ablehnen, dem Auftraggeber die anteilige Leistung zustellen und ihm anteilig die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt berechnen.

§ 4 Korrektorate

(1) Das Ziel eines Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Das heißt, dass der Text des Auftraggebers auf korrekte Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion geprüft wird. Darüber hinaus wird beim Korrektorat auf die kontinuierliche Einhaltung von Schreibweisen (etwa bei optionalen Schreibweisen oder Eigennamen) geachtet.

Diese Korrekturen werden so gekennzeichnet, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Dieser erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlerquote im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als acht Fehler pro Normseite) das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinn verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung der Auftragnehmerin ausreichend, sofern es sich nicht um Interpunktion, insbesondere um Anführungszeichen handelt.

(2) Liefergegenstand eines Korrektorats sind immer zwei Dateien: In einer Datei werden sämtliche Änderungen des Korrektorats kenntlich gemacht und sind einzeln anzunehmen oder abzulehnen. Die zweite Datei enthält bereits alle Korrekturen als „angenommen“. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Löschungen und Hinzufügungen und den sich daraus ergebenden korrigierten Text innerhalb von 14 Tagen zu prüfen.

(3) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt. Weist eine Lieferung nachweislich Mängel auf und ist dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen, hat der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen das Recht auf eine kostenfreie Nachbesserung. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn im gesamten Text mehr Fehler als 0,2 % der Wörter (2 Fehler auf 10.000 Wörter) enthalten sind. Folgefehler sind als ein Fehler zu werten. Fehler ist, was laut aktueller deutscher Rechtschreibung (nachzuprüfen über duden.de) falsch ist. Alternative Schreibweisen sind demnach keine Fehler.

Das Korrektorat durch Kia Kahawa und ihre Mitarbeitenden ist im Impressum von allen Druckversionen und elektronischen Publikationen des Manuskripts wie folgt zu nennen:

  • „Korrektorat: Kia Kahawa“ bei einem durch Kia Kahawa durchgeführten Korrektorat
  • „Korrektorat: [Vorname Nachname] im Auftrag von Kia Kahawa“ bei einem durch Mitarbeitende von Kia Kahawa durchgeführten Korrektorat

§ 5 E-Books und Pdf-Layouts für Webansicht

Konvertierungs-, Gestaltungs- und Layout-Arbeiten an elektronischen Büchern (E-Books) durch Kia Kahawa und ihre Mitarbeitenden sind im Impressum von allen elektronischen Publikationen im .pdf-Format des Manuskripts wie folgt zu nennen:

  • „Layout: Kia Kahawa“ bei einem durch Kia Kahawa durchgeführten Layout
  • „Layout: [Vorname Nachname] im Auftrag von Kia Kahawa“ bei einem durch Mitarbeitende von Kia Kahawa durchgeführten Layout

E-Book-Erstellungs-, Konvertierungs-, Gestaltungs- und Layout-Arbeiten an elektronischen Büchern (E-Books) durch Kia Kahawa und ihre Mitarbeitenden sind im Impressum von allen elektronischen Publikationen im .azw-Format, im .html-Format, im .epub-Format, im .mobi-Format und allen einschlägigen (dynamischen) E-Book-Formaten des Manuskripts wie folgt zu nennen:

  • „E-Book: Kia Kahawa“ bei durch Kia Kahawa durchgeführten E-Book-Erstellungs-, Konvertierungs-, Gestaltungs- und Layout-Arbeiten.
  • „Layout: [Vorname Nachname] im Auftrag von Kia Kahawa“ bei durch Mitarbeitende von Kia Kahawa durchgeführten E-Book-Erstellungs-, Konvertierungs-, Gestaltungs- und Layout-Arbeiten.

 § 6 Rechnungsstellung, Verzug

(1) Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber das Honorar für die erbrachte Leistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Auftraggeber per E-Mail zu. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist vollständig per Banküberweisung zu begleichen. Anfallende Bankgebühren (z.B. für Auslandsüberweisungen oder Schecks) sind gegebenenfalls vollständig vom Auftraggeber zu übernehmen.

(2) Falls Zahlungsverzug besteht, berechnet die Auftragnehmerin je Mahnschreiben als Aufwandsentschädigung eine angemessene Gebühr. Darüber hinaus behält sie sich rechtliche Schritte vor.

§ 7 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informationen, die während der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Sie versichert, dass der Auftragsgegenstand bzw. Teile daraus nicht an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme von Mitarbeitenden von Kia Kahawa.

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls weiterer Personen zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Die Auftragnehmerin trägt dafür Sorge, dass die Bestimmungen des Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) eingehalten werden.

§ 8 Nutzungsrecht, Eigenwerbung

(1)  Alle Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, gehen exklusiv (mit Ausnahme der Referenzwerbung der Auftragnehmerin) auf den Kunden territorial, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt und in Bezug auf alle möglichen Nutzungsarten über.

(2)  Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen.

(3)  Der Auftragnehmerin ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur fristgerechten Erbringung der beauftragten Leistung. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Erkrankung von Kia Kahawa oder in den Auftrag involvierten Mitarbeitenden übernimmt sie keine Haftung. Die Leistung gilt dann als vollständig erbracht, wenn der Auftragnehmerin nicht innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Lieferung Beanstandungen mitgeteilt werden.

(2) Weist die Leistung trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber die Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Gleichzeitig muss er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Honorarminderung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Schlechtleistung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

(3) Lehnt der Auftraggeber Vorschläge der Auftragnehmerin zur Korrektur ab, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.

(4) Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Sie haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr oder in den Postverkehr, im Fall technischer Betriebsstörungen, von Streik, Krankheit oder höherer Gewalt. Als Schadenersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für den Auftrag in Rechnung gestellten Honorars vereinbart.

(5) Für Schäden, die durch den Gebrauch der von der Auftragnehmerin bearbeiteten bzw. erstellten Dateien in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöchstgrenze von maximal einem Betrag in Höhe des für den Auftrag in Rechnung gestellten Honorars gilt auch in diesem Fall.

(6) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Auftragsgegenstand entstehen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für sachliche und fachliche Richtigkeit des Auftragsgegenstands, wie vom Auftraggeber geliefert. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber selbst und gegenüber Dritten durch fehlerhafte Leistung oder nicht fristgerechte Lieferung der Leistung entstehen.

(7) Die Auftragnehmerin geht davon aus, dass beim Auftragsgegenstand der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

§ 10 Schlussbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hannover.